Ortsplanungsrevision 2021

 

Überblick

In der Ortsplanungsrevision werden die Weichen für unser Dorf für die nächsten 15 Jahre gestellt. Wir können also mitbestimmen, wohin sich Flüh in Zukunft entwickeln soll. Wir setzen uns für das Wohl des Dorfes ein und wir möchten es so attraktiv und familienfreundlich wie möglich gestalten und daher mit der Gemeinde partnerschaftlich zusammenarbeiten. Auch die Ansiedlung von geeigneten Gewerbebetrieben möchten wir partnerschaftlich begleiten.
Wir ermutigen alle Bewohner von Flüh, sich zu engagieren und mitzuwirken, wenn sich die Gelegenheit dazu ergibt.

 

Update – 21. Mai 2021

Aus unserer Sicht war das Mitwirkungsverfahren der Gemeinde Hofstetten-Flüh vorbildlich organisiert und die Besprechungstermine wurden von vielen Einwohnern genutzt. Nun gilt es abzuwarten, welche Aspekte aus der Mitwirkung in die Ortsplanungsrevision einfliessen werden.

Das Mitwirkungsverfahren endete am 11. Mai 2021 und der Gemeinderat hat zu diesem Anlass seine Sitzung geöffnet. Jeder konnte die Sitzung besuchen und konnte seine Anliegen mündlich vorbringen.

Insgesamt gingen rund 100 Stellungnahmen oder Anträge ein.

 

Mitwirkungsverfahren

Am 12. April 2021 hat der Gemeinderat Hofstetten-Flüh das Mitwirkungsverfahren zur Ortsplanungsrevision gestartet und alle Einwohner mittels eines Flugblattes darüber informiert. Die IG Flüh möchte Sie in diesem für uns alle wichtigen Prozess gerne unterstützen. Die Thematik und die gesetzlich vorgegebenen Verfahren sind oft nicht leicht zu verstehen. Trotzdem erachten wir von der IG Flüh es als äusserst wichtig, dass wir als Bewohnerinnen und Bewohner von Flüh daran teilhaben und unsere Zukunft aktiv mitgestalten.  

 

Was ist eine Ortsplanungsrevision und wieso ist diese wichtig für mich?

Mit der Ortsplanung werden die Weichen für kommenden ca. 15 Jahre gestellt, wie und auf welche Art und Weise unser Boden genutzt werden soll. Und zwar direkt im Siedlungsgebiet aber auch in der Natur ausserhalb des Baugebietes. Geregelt wird das Ganze mit Reglementen und Plänen, hauptsächlich über sogenannte Zonenreglemente und -pläne. Ein Zonenplan definiert die Bauzonen der Gemeinde. Im Zonenplan sind die jeweiligen Nutzungen wie Wohnen, Gewerbe, öffentliche Werke und Anlagen parzellenscharf und für die Grundeigentümer verbindlich dargestellt. Die dazugehörigen Vorschriften sind im Zonenreglement beschrieben. 

Die Gemeinde hat sich dabei an gewisse Vorgaben von Bund und Kanton zu halten. Zum Beispiel gibt das eidgenössische Bundesgesetz zur Raumplanung vor, dass die Kantone und Gemeinden ihr bestehendes Bauland effizienter nutzen sollen, eine kompakte Siedlungsentwicklung fördern und die negativen Auswirkungen der Zersiedelung bremsen müssen. Vom Kanton gibt es Vorgaben aus dem Richtplan (eine Art grober Zonenplan über das gesamte Kantonsgebiet) und die Gemeinde hat ein von Ihnen genehmigtes räumliches Leitbild (Gemeindeversammlung 22.06.2016). All diese Elemente sind Grundvoraussetzung für die Revision.

Das heisst also, je nach Ausgestaltung all dieser Regelwerke, kann sich eine Ortschaft, ein Dorfteil oder Gebiet in die eine oder die andere Richtung verändern. Daher sind wir alle davon betroffen. 

 

Warum ist überhaupt eine Ortsplanungsrevision nötig? 

 

Der heutige Zonenplan/-reglement stammt aus dem Jahr 2000. Seither gab es viele kleinere und einige grössere Anpassungen, aber keine gesamthafte Überarbeitung. Durch Änderungen an der übergeordneten Gesetzgebung aber auch auf Grund von geänderten Strategien der Gemeinde, ist es wichtig, die gesamten Regelungen ca. alle 15 Jahre den heutigen Bedürfnissen der baulichen Entwicklung anzupassen und auch die aktuellen Gesetzgebungen von Bund und Kanton einfliessen zu lassen.

Was sind meine Möglichkeiten als Laie in diesem ganzen Verfahren?

Sie können sich im nun gestarteten Mitwirkungsverfahren einbringen. Alle Ihre Eingaben im Rahmen des Verfahrens müssen behandelt und in einem Bericht zusammengefasst werden (Mitwirkungsbericht). Wir möchten Sie an dieser Stelle daher ermutigen, die vom Gemeinderat zur Verfügung gestellten Möglichkeiten zur Information zu nutzen. Kommen Sie an die Informationsveranstaltungen (26.4. in Flüh, 28.4. in Hofstetten) und lassen Sie sich ins Thema einführen. Bei weitergehenden Fragen können Sie zudem die angebotenen Sprechstunden nutzen.

 

Was bietet mir die IG Flüh und was muss ich leisten?

Wir als IG Flüh möchten Sie im Mitwirkungsverfahren unterstützen. Wir haben uns eingehend mit der Thematik befasst und auch Fachleute mit einbezogen. Wir haben eine Stellungnahme des Vorstandes mit Anträgen verfasst, in der aus unserer Sicht wichtige Punkte aufgeführt sind. Wir stellen Ihnen diese, wie bei der Stellungnahme zum Siedlungsentwicklungskonzept, als Formular zur Verfügung. Damit können Sie auf einfache Art und Weise eine Stellungnahme einreichen, mit den Punkten, die Ihnen wichtig sind. Selbstverständlich kann das Formular um Ihre eigenen Punkte ergänzt werden. Die einzelnen Eingaben müssen aber von Ihnen kommen, damit Sie als einzelne Nennung im Mitwirkungsverfahren aufgenommen werden können. 

Wieso soll ich mich überhaupt einsetzen und am Verfahren teilnehmen?

Wir alle leben in Hofstetten-Flüh und haben unsere Vorstellungen, wie «unser Dorf» in Zukunft aussehen soll. Daher ist es wichtig, dass wir uns jetzt auch dafür einsetzen. Wir haben in der Schweiz das grosse Privileg, unsere Zukunft, unser Lebensraum mitgestalten zu könne – nutzen wir dieses!

 

Und als IG Flüh können wir die Interessen bündeln und dadurch noch mehr erreichen.

 

Also, nehmen Sie die Zukunft von Flüh mit uns zusammen in die Hand und unterstützen Sie den Gemeinderat mit Ihrer Sicht der Dinge!

Download
Einladung zum öffentlichen Mitwirkungsverfahren
Einladung_zum_offentlichen_Mitwirkungsve
Adobe Acrobat Dokument 381.5 KB
Download
Fragen und Bemerkungen zum Siedlungsentwicklungskonzept HF
Eingabe von Fragen und Bemerkungen zum S
Adobe Acrobat Dokument 574.9 KB